Alkohol in Lebensmitteln

1. Alkoholhaltige Lebensmittel

Lebensmittel, wie Fleischgerichte, Torten oder Getränke, können Alkohol enthalten. Zwar ist deren Alkoholgehalt meistens so gering, daß eine körperliche Wirkung ausgeschlossen werden kann. Für alkoholkranke Menschen die "trocken" sind, können diese Lebensmittel jedoch bedenklich sein, weil sie die Gefahr des Rückfalls in sich bergen.

Achtung Rückfallgefahr

  • Alkohol in Lebensmitteln wird manchmal nicht gekennzeichnet
  • Alkohol versteckt sich hinter anderen Bezeichnungen
  • Für Getränke, die Alkohol enthalten, wird mit dem Attribut "alkoholfrei" geworben,
    z.B. alkoholfreies Bier

In Deutschland gibt es ca. 2,5 Millionen Alkoholabhängige, davon ein Drittel Frauen und zwei Drittel Männer. Bis zu sieben Millionen Menschen sind allein durch die Alkoholabhängigkeit eines Familienmitglieds mitbetroffen.

Das kann zuviel Alkohol beispielsweise bewirken:
  • Leberzirrhose (Zerstörung des Lebergewebes)
  • gesteigertes Risiko für einen Schlaganfall
  • Brustkrebs
  • hoher Blutdruck
  • Zittern
  • Schädigung der Bauchspeicheldrüse
  • Wesensveränderungen
  • gesteigerte Unfallgefahr am Arbeitsplatz durch schlechte Konzentrationsfähigkeit und herabgesetztes Reaktionsvermögen
Kinder sollten sich nicht bereits in jungen Jahren an den Geschmack von Alkohol gewöhnen, weil die Hemmschwelle zum Ausprobieren von "richtigem" Alkohol herabgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist es unverantwortlich, daß sogar einige "Kinderlebensmittel", z.B. Kuchenschnitten oder Pausensnacks, Alkohol enthalten.

2. Wieviel Alkohol ist gefährlich?

Für suchtkranke Menschen gilt: Jeder Tropfen Alkohol und selbst ein Alkoholgeschmack, z.B. verursacht durch Rumaroma, kann einen Rückfall in die Sucht einleiten.

Wieviel Alkohol dem Körper schadet ist abhängig:
  • vom Alter (z.B. Kinder und Jugendliche sind wesentlich gefährdeter, unter 16 Jahren sollten sie möglichst noch keinen Alkohol trinken)
  • vom gesundheitlichen Zustand ( z.B. bei Erkrankungen wie Diabetes, Gicht, inneren Entzündungen, Hepatitis, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen oder Magen-Darm-Krankheiten belastet Alkohol zusätzlich den Stoffwechsel). Vorsicht bei Medikamenteneinnahme, da negative Wechselwirkungen wahrscheinlich sind, z.B. Bluthochdruck oder Multipler Sklerose.
  • von der seelischen Verfassung ( bei Problemen und psychischen Belastungen ist die Suchtgefahr erhöht, bei Familien mit Suchtkranken können auch die anderen direkten Angehörigen verstärkt gefährdet sein).
  • vom Geschlecht (Frauen vertragen weniger Alkohol)

Ein moderater und mäßiger Alkoholkonsum ist für gesunde Erwachsene nicht gefährlich, solange er nicht regelmäßig erfolgt. Denn die Geselligkeit, Lebensfreude oder zur Eßkultur gehört für viele ein guter Tropfen dazu.

Aber Alkohol ist ein Genußmittel - und kein Heilmittel!

Alkohol hat auf nahezu alle Gewebe des menschlichen Körpers negative Auswirkungen

  • "Ein Drink" für Frauen, z.B. ein kleines Glas Wein oder ein Glas Bier
    (das sind ca. 10g reiner Alkohol)
  • oder
  • "zwei Drinks" für Männer, z.B. ½ l Bier oder ¼ l Wein oder drei Schnäpse
    (das sind ca. 20g reiner Alkohol) 

am Tag schaden dem Körper normalerweise nicht.

Aber Achtung:

Zur Sucht kann Alkohol immer dann führen, wenn er ständig getrunken und zur Gewohnheit wird. Daher sollten Sie den Körper, insbesondere die Leber, zwischendurch "entlasten"

  • beispielsweise einige Tage in der Woche keinen Alkohol trinken
  • eine Woche im Monat auf Alkohol verzichten
  • eine "Alkohol-Fastenzeit" einlegen, z.B. "sechs Wochen ohne".......

Wenn Frauen über mehrere Jahre täglich und regelmäßig mehr als 10g reinen Alkohol trinken (Männer mehr als 20g), kann eine Abhängigkeit eintreten, und Gesundheitsschäden können nicht mehr ausgeschlossen werden.

Da jährlich allein in Deutschland über 2500 alkoholgeschädigte Kinder (z.B. mit Fehlbildungen und Gehirnschäden) geboren werden, sollten insbesondere Schwangere möglichst wenig Alkohol (besser gar keinen) zu sich nehmen und auf keinen Fall ständig Alkohol trinken.

Tip:
Bieten Sie Kindern oder alkoholgefährdeten Freunden auch zu Hause keine Lebensmittel an, die alkoholhaltig sind. Denn es ist wichtig, die Suchtgefahren ernst zu nehmen.

3.Alkohol in Lebensmitteln

Wenn Alkohol in Lebensmitteln vorkommt, z.B. als Wein oder Rum, muß das auf der Verpackung oder Zutatenliste stehen. Es lohnt sich daher, kritisch auf das "Kleingedruckte" zu achten.

Leider gibt es einige Kennzeichnungslücken beispielsweise bei:
  • lose verkauften Lebensmitteln, z.B. Schwarzwälder Kirschtorte beim Bäcker oder Eisbecher in Eiscafés
  • Gerichten in Restaurants und Kantinen, z.B. Soßen, flambierte Gerichte oder Obstsalate
  • Süßwaren, z.B. Marzipanprodukte oder Pralinen
  • kleinen Verpackungen, z.B. Ostereier oder kleine Portionsverpackungen für Konfitüre
  • Fruchtauszügen oder Aromen, z.B. in Kuchenschnitten, mit Alkohol als Lösemittel

Was können Sie gegen versteckten Alkohol tun? Fragen Sie in Restaurants oder in ihrer Kantine kritisch nach, ob Alkohol im Essen enthalten ist. Schreiben Sie den Hersteller an, deren Produkte nach Alkohol schmecken, die aber den Alkoholgehalt ihrer Produkte auf der Verpackung verschweigen.

Darüber hinaus enthalten bestimmte Lebensmittel einen natürlichen Alkoholgehalt. Dazu gehören z.B. Kefir oder Kombucha (einige Pilze produzieren aus Milchzucker Alkohol), naturtrübe Fruchtsäfte (Hefen können den Fruchtzucker zu Alkohol vergären) oder Obst- und Weinessig (Essigsäurebakterien wandeln den Alkohol aus alkoholhaltigen Flüssigkeiten in Essigsäure um).

Viele alkoholkranke Menschen sehen in diesen natürlich geringen Alkoholgehalten keine Rückfallgefahr.

Als Gründe werden angegeben:
  • keine psychologische Verbindung mit dem Alkoholgenuß
  • keine geschmackliche Erinnerung an Alkoholika
  • keine bewußte Aufnahme, weil der Alkoholgehalt gar nicht bekannt ist

Es gibt jedoch Betroffene, die auch bei den natürlich alkoholhaltigen Lebensmittel Rückfälle befürchten. Diese sollten dann auch Kefir oder Essig meiden.

Lebensmittel Beispiele für Lebensmittel
mit Alkohol
Das kann darin
enthalten sein:
Speise-Eis Tropic-Eis, Marzipan-Eis,
Likör-Eis
Amaretto, Eierlikör, Mandellikör, Rum, Alkohol
Süßigkeiten Cremeschnitten, Pralinen,
Ostereier und sonstige gefüllte Schokoladenartikel, Marzipan,
Weingummi, Traubenschokolade
Alkohol, Rum, Weinbrand, Liköre aller Art,
Kirschwasser, Calvados
Konfitüren/-spezialitäten Herrenkonfitüre, Zwetschgenkonfitüre, Erdbeerkonfitüre, Schwarzkirsche Whisky, Rum, Sherry, Kirschwasser
Süßspeisen Cremespeisen, Herrenspeise, Tiramisu Rotwein, Weißwein, Rum, Eierlikör, Amaretto, Weinbrand, Mandellikör
Suppen Ochsenschwanzsuppe, Geflügelcremesuppe, Pfifferlingcremesuppe, Mockturtle Weinbrand, Sherry, Madeira, Rotwein, Weißwein
Soßen Barbecue, Tomatenketchup, Cocktailsoße Branntweinessig, Gin, Weinbrand, Sherry, Cognac
Fleischgerichte Königsberger Klopse in Kapernsoße, Ragout-Fin, Rindfleisch Burgunder Art, Hühnerfrikassee Branntweinessig, Weinessig, Weißwein, Rotwein
Fischgerichte Heringshappen in Currydr., Gef. Schnecken Branntweinessig, Weißwein
Gemüse Weinkraut/Sauerkraut, Rotkraut/Rotkohl Branntweinessig, Wein, Rotwein, Weinessig
Käsegerichte Käsefondue Weißwein, Kirschwasser
Aromen Vanille-Aroma Alkohol
 

Kuchen, Kleingebäck, Torten, Gebäckschnitten

Schwarzwälder Kirschtorte, Rumkugeln, Orangentorte, Jamaika-Früchtekuchen Rum, Kirschwasser, Grand Marnier

4. Alkohol in Getränken

Alkohol in Getränken muß leider nur dann auf dem Etikett gekennzeichnet werden, wenn der Gehalt mehr als 1,2 vol % beträgt. Der vorhandene Alkoholgehalt ist in Volumenprozenten "Alkohol....vol %" anzugeben.

5. Alkohol in Süßigkeiten: Marzipan, Kleinkuchen & Co.?

Auf Druck der Verbraucherzentralen verwendet die Firma Ferrero seit Februar 2000 keine alkoholhaltigen Aromen mehr. In den Produkten Milchschnitte, Kinder Pingui, Schoko und Kinder Maxi King war kein Alkohol mehr nachweisbar.
In vielen anderen Süßwaren wird aber weiterhin Alkohol verwendet.

6. Alkohol in Medikamenten

Achten Sie auf die Angaben auf der Verpackung und auf den Warnhinweis. wenn mehr als 0,05g Alkohol pro Einzeldosis in Medikamenten enthalten ist, muß er angegeben werden.

Beispiel für einen Warnhinweis:

"Dieses Arzneimittel enthält ...vol. % Alkohol. Bei Beachtung der Dosierungsanleitung werden bei jeder Einnahme bis zu ...g Alkohol zugeführt. Dieses Arzneimittel darf nicht angewendet werden bei Leberkranken, Schwangeren, Kindern ....usw".

7. Alkohol darf nicht preiswerter sein als Mineralwasser

Häufigste Unfallursache von jungen Menschen auf dem Heimweg aus der Disco: Alkohol am Steuer. Durch ein neues Gesetz werden Gastwirte verpflichtet, ein alkoholfreies Getränk anzubieten, das nicht teurer als das billigste alkoholische Getränk ist.. Denn vielfach greifen junge Menschen mit schmalem Portemonnaie aus Preisgründen zum Alkohol. Aktuelle Untersuchungen haben ergeben: Dieses Gesetz wird nicht immer eingehalten. Einige Inhaber von Gaststätten wollen offenbar keinen Beitrag zum Schutz der Jugend vor Alkoholmißbrauch und der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr leisten. Andere boykottieren dieses Gesetz, indem sie Buttermilch oder Kamillentee als preisliche Alternative zum Alkohol anbieten. Auch wer durch unterschiedliche Flüssigkeitsmengen bei gleichem Verkaufspreis Alkohol billiger macht, handelt gegen das Gesetz. Die Verbraucher-Zentrale und staatliche Kontrollbehörden gehen gegen schwarze Schafe vor.

8. Forderung der Verbraucher-Zentrale
Mehr Aufklärung - weniger Werbung

  • Tatsache ist, daß die volkswirtschaftlichen Schäden des Alkoholkonsums durch Krankheit und Arbeitsunfälle auf bis zu 30 Milliarden DM jährlich geschätzt werden. Über 1 Milliarde Mark setzen die Anbieter jährlich ein, um für einen verstärkten Alkoholkonsum zu werben, mögliche Gesundheitsschäden werden fahrlässig verschwiegen.
  • Daher fordern wir ... eine drastische Einschränkung der Alkohol-Werbung sowie verstärkte Informationen und wesentlich mehr Gesundheitsaufklärung. Dieser Warnhinweis muß vorgeschrieben werden: "Regelmäßiger Alkoholkonsum gefährdet Ihre Gesundheit". Alkoholkranke brauchen dringend eine bessere Lobby. Die häufig verharmlosende Darstellung des Alkoholismus in unsrer Gesellschaft ist unverantwortlich. Selbsthilfegruppen müssen stärker unterstützt werden.
  • Tatsache ist, daß bei lose verkauften Lebensmitteln, in Restaurants oder Kantinen eine Kennzeichnung des Alkoholgehaltes fehlt.
  • Daher fordern wir ... eine deutliche Kennzeichnung des Alkoholgehaltes auch bei lose verkauften Lebensmitteln. Gerichte, die Alkohol enthalten, sollten auf der Speisekarte entsprechend gekennzeichnet werden.
  • Tatsache ist, daß "alkoholfreie" Getränke bis zu 0,5 vol. % Alkohol enthalten dürfen.
  • Daher fordern wir ... ein Werbeverbot für diese Bergriffe, wenn die Getränke Alkohol enthalten.
  • Tatsache ist, daß in einigen Lokalen noch immer alkoholische Getränke preisgünstiger angeboten werden als alkoholfreie.
  • Daher fordern wir ... daß in allen Lokalen das neue Gaststättengesetz von 1994 eingehalten werden muß, wonach Alkohol nicht preiswerter als mindestens ein alkoholfreies Getränk sein darf. Dabei müssen sich die preise auf die gleich Flüssigkeitsmenge beziehen.
  • Tatsache ist, daß der Alkoholgehalt in Getränken erst ab 1,2 vol. % auf dem Etikett angegeben werden muß.
  • Daher fordern wir ... eine generelle Kennzeichnung, wenn Alkohol in Lebensmitteln vorkommt.

Quelle: Verbraucher-Zentrale

 

 

   
Disclaimer

Last update: 27.05.10 21:18:36 +0200

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